Lieferverzug - Änderung der Mobilitätsgarantie

  • Hallo,


    am 29.11.2021 bestellte ich einen Audi Q4 Sportback 40 e-tron 150kw mit anvisiertem Liefertermin Juli 2022.


    Eventuelle Lieferverzögerungen, bedingt durch Teilemangel, wurde mir mitgeteilt mit der Versicherung und Zusage einer Mobilitätsgarantie.


    Am 28.6.d.J. wurde mir nochmals, schriftlich mitgeteilt, dass ich ab 1.8.2022 einen kostenfreien, adäquaten Ersatz für den nicht gelieferten Wagen bis zur Lieferung bekomme.


    Am 26.7.2022 wurde mir mitgeteilt, dass Audi die Vertragsbedingungen nachträglich ändert, und ich keinen Anspruch mehr auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug habe, sondern lediglich eine „abgespeckte“ Gutschrift erhalten soll, da die Ersatzfahrzeugstellung für Audi zu kostspielig geworden ist.


    Gibt es mehrere solche Erfahrungen, oder bin ich der einzige mit diesem Problem?


    Freundliche Grüße an alle Leser

    HGB